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Förderbedingungen

Zweck der Förderung

Der Fonds Wohnen und Mobilität (Wo-Mo-Fonds) e. V. ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien. Er entwickelt Konzepte zur Gewährung individueller finanzieller Unterstützungsleistungen zur Förderung beruflicher Mobilität (z. B. Zuschuss zu ÖPNV-Fahrtkosten) und des berufsnahen Wohnens (z. B. Mietzuschuss, Internetkostenzuschuss) und setzt sie für Arbeitnehmer:innen und Nachwuchskräfte im Geltungsbereich des Tarifvertrags unter Beachtung steuer- und sozialrechtlicher Vorgaben um. Ein unmittelbarer Anspruch auf Förderleistungen ergibt sich aus dem Tarifvertrag nicht. Das Angebot an Leistungen wird fortlaufend weiterentwickelt.

Voraussetzungen der Förderung

Wichtig: Förderberechtigt sind tarifliche Arbeitnehmer und Nachwuchskräfte der im Tarifvertrag benannten DB-Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung Mitglieder der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) sind. Nicht förderberechtigt sind außertarifliche Mitarbeiter, leitende Angestellte und ehemalige DB-Beschäftigte (z.B. im Ruhestand). Mit dem Antrag ist die Erklärung verbunden, zum anspruchsberechtigten Personenkreis zu gehören. 

Eine Förderung ist nur möglich auf Antrag des Förderberechtigten für eine bestimmte Fördermaßnahme und setzt das Vorliegen aller Antragsvoraussetzungen voraus. Die Antragsvoraussetzungen werden je nach Fördermaßnahme definiert und im jeweiligen Antrag benannt. Erstattungsfähig sind nur beim Antragsteller tatsächlich angefallene Kosten, die nicht bereits vom Arbeitgeber aufgrund anderer Regelungen (z. B. Konzern-Job-Ticket-TV) erstattet werden bzw. wurden. Der Antragsteller muss dem Wo-Mo-Fonds seine tatsächlichen Kosten angeben.

Im Antragsformular werden alle für die Prüfung und Auszahlung der jeweiligen Förderung erforderlichen Angaben abgefragt (Antragsvoraussetzungen und für die Leistungsgewährung nötige Angaben, z. B. Bankverbindung). Sie sind als Pflichtangaben gekennzeichnet. Alle Pflichtangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden. Der Antragsteller versichert ausdrücklich, dass seine Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Sollte ein Antragsteller durch unzutreffende Angaben eine Leistung erhalten haben, behalten wir uns eine Rückforderung und die Geltendmachung von Schadenersatz vor. Unzutreffende Angaben können auch strafrechtliche Folgen haben.

Die Höhe des maximalen Förderbetrags ist stets auf die tatsächlich beim Antragsteller angefallenen Kosten begrenzt. Sofern sich nach Antragstellung herausstellt, dass die tatsächlichen Kosten im Leistungszeitraum geringer sind als im Antrag angegeben, muss der Antragsteller dies dem Wo-Mo-Fonds unverzüglich anzeigen. Der Antragsteller versichert ausdrücklich, alle antragsrelevanten Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Die Förderhöhe wird dann entsprechend korrigiert.

Überprüfung der Voraussetzungen der Förderung

Die Antragsvoraussetzungen werden durch den Wo-Mo-Fonds geprüft. Die Förderberechtigung wird ausschließlich durch die EVG überprüft, an die wir hierfür die entsprechenden Angaben aus dem Antrag weiterleiten.

Stand: November 2021