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Um diese Leistungen geht es

EVG-Mitglieder, die bei der DB AG oder ihren Tochterunternehmen arbeiten, bekommen Zuschüsse für ihre Kosten bei Wohnen und Mobilität. Darauf haben sich die EVG und die Deutsche Bahn im Rahmen von Tarifverhandlungen geeinigt. Antragsbearbeitung und Auszahlung übernehmen wir als Fonds für Wohnen und Mobilität, kurz Wo-Mo-Fonds.

Nach den letzten Tarifverhandlungen haben wir umgebaut und in diesem Jahr ein neues Leistungen-Paket im Gesamtwert von 150 Euro für Euch, von denen alle EVG-Mitglieder profitieren. Beantragen könnt Ihr den Zuschuss in Höhe von 150 Euro wahlweise als Zuschuss für den Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit oder als Zuschuss für Internet- und Telefonnutzung oder als Zuschuss bei Nutzung des privaten PKWs für den Weg zur Arbeit oder als Zuschuss für den Kauf von Zubehör und Arbeitsmitteln zu elektronischen dienstlichen Endgeräten

Zusätzlich zu den regulären Zuschüssen, gibt es für DB-Nachwuchskräfte einen Gutschein in Höhe von 300 Euro – als besonderen Zuschuss zu ihren Einrichtungskosten. Dieser Gutschein wird auf Antrag einmalig während der Ausbildungszeit gewährt.

Die Antragstellung für die aufgezeigten Zuschüsse ist bis zum 28. Februar 2025 möglich!

 

Die wichtigsten Fakten zur Antragsstellung

Du stellst Deinen Antrag schnell und unkompliziert auf dieser Seite. Wenn Du wissen willst, wie weit wir mit der Bearbeitung Deines Antrags sind, kannst Du den Antragsstatus abfragen.

Förderberechtigt sind

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  • Arbeitnehmer:innen der DB AG, die EVG-Mitglied sind
  • Zugewiesene Beamt:innen bei der DB AG, die EVG-Mitglied sind
  • Auszubildende der DB AG, dual Studierende und Teilnehmende an Chance Plus, die EVG-Mitglied sind

Bist Du Neumitglied in der EVG? Dann kannst Du Anträge stellen, sobald Du Deinen Mitgliedsausweis bekommen hast.

Arbeitest Du in einem sogenannten TEG-Betrieb? Ab sofort dürfen wir die Leistungen an dich auszahlen. Stelle hierfür einen neuen Antrag bis zum 28.02.2025.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Wo-Mo-Fonds

Alle Anträge in der Übersicht

Du entscheidest, welcher Antrag zu Dir passt!
  • Zuschuss bis maximal 150 €
  • Für alle Beschäftigten der DB AG, die EVG-Mitglied sind
  • Bitte bis spätestens 28.02.2025 beantragen!
  • Beschäftigte in sogenannten TEG-Betrieben: die Auszahlung von genehmigten Anträgen ist ab sofort möglich!
Zuschuss zu Internetkosten
Details

Egal auf welchem Gerät Du surfst oder telefonierst – die Kosten für Internetnutzung und digitale Telefonie bezuschusst der Fonds Wohnen und Mobilität mit 150 Euro. 

Folgendes benötigst Du:

  • Persönliche Daten
  • EVG-Mitgliedsdaten
  • Bankverbindung
  • Laufende monatliche Internet- oder Telefonkosten (durchschnittlicher Betrag, Dateneingabe ohne Nachweis)
Zum Antrag
Zuschuss zum Jobticket
Details

Wenn Du mit dem öffentlichen Verkehr zur Arbeit fährst, zahlt Dir der Fonds Wohnen und Mobilität einen Zuschuss von 150 Euro zu Deinem Ticket.

Folgendes benötigst Du:

  • Persönliche Daten
  • EVG-Mitgliedsdaten
  • Bankverbindung
  • Ein- und Ausstiegsstationen auf dem Weg zu Deiner ersten Tätigkeitsstätte
  • Gesamtkosten Deiner ÖPNV-Tickets seit Januar 2024
  • Falls vorhanden: Erstattungsbetrag Deines Arbeitgebers für Jobtickets
  • Nachweis über die angefallenen Kosten (Tickets oder Rechnungen) in digitaler Form (JPG, JPEG, GIF, PNG oder PDF)
Zum Antrag
Zuschuss zu Zubehör
Details

Du hast ein dienstliches mobiles Endgerät und hast Dir dafür Zubehör gekauft? Diese Kosten erstatten wir in Form eines Gutscheins bis zu einem Maximalwert von 150 Euro.

Folgendes benötigst Du:

  • Persönliche Daten
  • EVG-Mitgliedsdaten
  • Adresse für den Gutscheinversand
  • Rechnungen oder andere Nachweise sind nicht erforderlich
Zum Antrag
Zuschuss zu Tankkosten
Details

Wenn Du Deinen privaten Pkw für den Weg zur Arbeit nutzen musst, zahlt Dir der Fonds Wohnen und Mobilität unter bestimmten Umständen einen Zuschuss zu Deinen Tankkosten. Den Zuschuss bekommst Du als Gutschein für Tankstellen im Wert von maximal 150 Euro.

Folgendes benötigst Du:

  • Persönliche Daten
  • EVG-Mitgliedsdaten
  • Adrese Deines Betriebs
  • Adressen der Wegstrecke, die Du mit dem PKW zurücklegst
  • Adresse für den Gutscheinversand
Zum Antrag
Für DB-Nachwuchskräfte: Gutschein "Young Home and Living"
  • Einmaliger Sonderzuschuss für alle Nachwuchskräfte der DB AG, die EVG-Mitglied sind
  • Auszubildende, dual Studierende und Chance Plus
  • Gutschein im Wert von 300 €
  • Bitte bis spätestens 28.02.2025 beantragen!
  • Nachwuchskräfte in sogenannten TEG-Betrieben: die Gutscheine werden jetzt auf Antrag genehmigt!
Young Home and Living: Dein Wo-Mo-Einrichtungsgutschein
Details

Für den erfolgreichen Start in die eigenen vier Wände gibt Dir der Fonds Wohnen und Mobilität einmalig einen Gutschein im Wert von 300 Euro, den Du in mehreren Shops einlösen kannst.

Diese Daten gibst Du im Antrag an:

  • Persönliche Daten
  • EVG-Mitgliedsdaten
  • Adresse für den Gutscheinversand
Zum Antrag

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Wer kann was beantragen?

Infografik: Arbeitnehmerinnen können in Antragsjahr 2024 insgesamt 150 Euro bentragen. Nachwuchskräfte zusätzlich noch den Einrichtungsgutschein.
Kann ich Anträge für alle Leistungen stellen?

Du kannst aus unseren vier Leistungen die passende für Dich auswählen. 

Allerdings gilt: Es gibt die 150 Euro Zuschuss nur insgesamt einmal im Antragsjahr 2024.

Solltest du den Gesamtwert von 150 Euro mit einer Leistung nicht erreichen, kannst Du die Leistungen Internet, Zubehör oder Jobticket miteinander kombinieren. 

Nach positiver Prüfung der Anträge zahlen wir Dir die Fördersumme für die beantragten Leistungen aus oder schicken Dir deinen Gutschein zu.

 

 

Erhalte ich als förderberechtigtes EVG-Mitglied automatisch Leistungen aus dem Fonds Wohnen und Mobilität?

Nein, dazu musst Du einen Antrag stellen.

Ich arbeite in einem sogenannten TEG-Betrieb. Kann ich trotzdem die Zuschüsse aus dem Wo-Mo-Fonds beantragen?

Ja, ab sofort dürfen wir wieder Leistungen an Dich auszahlen. Stelle hierfür bis zum 28.02.2025 einen neuen Antrag!

 

Ich arbeite in einem sogenannten TEG-Betrieb und habe in den Jahren 2022 und 2023 bereits Anträge gestellt. Was passiert damit?

Seit Mitte Dezember 2024 dürfen wir wieder Leistungen an EVG-Mitglieder in allen DB-Unternehmen auszahlen. Für Anträge aus den Jahren 2022 und 2023 ist noch keine Entscheidung gefallen. Diese Anträge bleiben gültig! Sobald eine Entscheidung gefallen ist, ob wir in Deinem Betrieb auszahlen dürfen, informieren wir Dich schnellstmöglich.

Ich habe schon einen Antrag für eine Leistung gestellt. Kann ich trotzdem den Young Home and Living-Gutschein beantragen?

Wenn Du Auszubildende:r bist, dual studierst oder an Chance Plus teilnimmst, kannst Du zusätzlich den Einrichtungskosten-Gutschein "Young Home and Living" für DB-Nachwuchskräfte beantragen.

Ich habe meinen maximalen Zuschussbetrag für 2024 noch nicht ausgeschöpft. Kann ich einen zweiten Antrag stellen?

Solltest Du deine maximale Fördersumme für das Jahr 2024 noch nicht voll ausgeschöpft haben, hast Du die Möglichkeit, weitere Anträge zu stellen, bis Du auf die 150 Euro des maximalen Zuschussbetrags kommst. Antragstellungen sind bis zum 28.02.2025 möglich. 

Bitte beachte: In der Fördermitteilung findest Du auch Hinweise zu weiteren möglichen Antragstellungen.