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Um diese Leistungen geht es

EVG-Mitglieder, die bei der DB AG oder ihren Tochterunternehmen arbeiten, bekommen Zuschüsse für ihre Kosten bei Wohnen und Mobilität. Darauf haben sich die EVG und die Deutsche Bahn im Rahmen von Tarifverhandlungen geeinigt. Antragsbearbeitung und Auszahlung übernehmen wir als Fonds für Wohnen und Mobilität, kurz Wo-Mo-Fonds.

Seit den letzten Tarifverhandlungen haben wir ein Leistungen-Paket im Gesamtwert von 120 Euro für Euch, von denen alle EVG-Mitglieder profitieren. 

Beantragen könnt Ihr den Zuschuss in Höhe von 120 Euro wahlweise

  • als Zuschuss für den Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit oder 
  • als Zuschuss für Internet- und Telefonnutzung oder 
  • als Zuschuss bei Nutzung des privaten PKWs für den Weg zur Arbeit oder 
  • als Zuschuss für den Kauf von Zubehör und Arbeitsmitteln zu elektronischen dienstlichen Endgeräten

 

Die Antragstellung für die aufgezeigten Zuschüsse ist bis zum 28. Februar 2027 möglich! 

 

 

Die wichtigsten Fakten zur Antragsstellung

Du stellst Deinen Antrag schnell und unkompliziert auf dieser Seite. Wenn Du wissen willst, wie weit wir mit der Bearbeitung Deines Antrags sind, kannst Du den Antragsstatus abfragen.

Förderberechtigt sind

Grafik: beispielhafter EVG-Mitgliedsausweis

  • Arbeitnehmer:innen der DB AG, die EVG-Mitglied sind
  • Zugewiesene Beamt:innen bei der DB AG, die EVG-Mitglied sind
  • Auszubildende der DB AG, dual Studierende und Teilnehmende an Chance Plus, die EVG-Mitglied sind

Bist Du Neumitglied in der EVG? Dann kannst Du Anträge stellen, sobald Du Deinen Mitgliedsausweis bekommen hast.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Wo-Mo-Fonds

Alle Anträge in der Übersicht

Du entscheidest, welcher Antrag zu Dir passt!
  • Zuschuss bis maximal 120 €
  • Für alle Beschäftigten der DB AG, die EVG-Mitglied sind
  • Bitte bis spätestens 28.02.2027 beantragen!
Zuschuss zu Internetkosten

Egal auf welchem Gerät Du surfst oder telefonierst – die Kosten für Internetnutzung und digitale Telefonie bezuschusst der Fonds Wohnen und Mobilität mit 120 Euro. 

Folgendes benötigst Du:

  • Persönliche Daten
  • EVG-Mitgliedsdaten
  • Bankverbindung
  • Laufende monatliche Internet- oder Telefonkosten (durchschnittlicher Betrag, Dateneingabe ohne Nachweis)
Zum Antrag
Zuschuss zum Jobticket

Wenn Du mit dem öffentlichen Verkehr zur Arbeit fährst, zahlt Dir der Fonds Wohnen und Mobilität einen Zuschuss von 120 Euro zu Deinem Ticket.

Folgendes benötigst Du:

  • Persönliche Daten
  • EVG-Mitgliedsdaten
  • Bankverbindung
  • Ein- und Ausstiegsstationen auf dem Weg zu Deiner ersten Tätigkeitsstätte
  • Gesamtkosten Deiner ÖPNV-Tickets seit Januar 2026
  • Falls vorhanden: Erstattungsbetrag Deines Arbeitgebers für Jobtickets
  • Nachweis über die angefallenen Kosten (Tickets oder Rechnungen) in digitaler Form (JPG, JPEG, GIF, PNG oder PDF)
Zum Antrag
Zuschuss zu Zubehör

Du hast ein dienstliches mobiles Endgerät und hast Dir dafür Zubehör gekauft? Diese Kosten erstatten wir in Form eines Gutscheins im Maximalwert von 120 Euro. 

Folgendes benötigst Du:

  • Persönliche Daten
  • EVG-Mitgliedsdaten
  • Adresse für den Gutscheinversand
  • Rechnungen oder andere Nachweise sind nicht erforderlich
Zum Antrag
Zuschuss zu Tankkosten

Wenn Du Deinen privaten Pkw für den Weg zur Arbeit nutzen musst, zahlt Dir der Fonds Wohnen und Mobilität unter bestimmten Umständen einen Zuschuss zu Deinen Tankkosten. Den Zuschuss bekommst Du als Gutschein für Tankstellen im Wert 120 Euro.

Folgendes benötigst Du:

  • Persönliche Daten
  • EVG-Mitgliedsdaten
  • Adresse Deines Betriebs
  • Adressen der Wegstrecke, die Du mit dem PKW zurücklegst
  • Adresse für den Gutscheinversand
Zum Antrag

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Kann ich Anträge für alle Leistungen stellen?

Du kannst aus unseren vier Leistungen die passende für Dich auswählen. 

Allerdings gilt: Es gibt die 120 Euro Zuschuss nur insgesamt einmal im Antragsjahr 2026.

Solltest Du den Gesamtwert von 120 Euro mit einer Leistung nicht erreichen, kannst Du die Leistungen Internet- oder Jobticketkosten miteinander kombinieren. 

Nach positiver Prüfung der Anträge zahlen wir Dir die Fördersumme für die beantragten Leistungen aus oder schicken Dir deinen Gutschein zu.

 

 

Erhalte ich als förderberechtigtes EVG-Mitglied automatisch Leistungen aus dem Fonds Wohnen und Mobilität?

Nein, dazu musst Du einen Antrag stellen.

Ich habe meinen maximalen Zuschussbetrag für 2026 noch nicht ausgeschöpft. Kann ich einen zweiten Antrag stellen?

Solltest Du deine maximale Fördersumme für das Jahr 2026 noch nicht voll ausgeschöpft haben, hast Du die Möglichkeit, weitere Anträge zu stellen, bis Du auf die 120 Euro des maximalen Zuschussbetrags kommst. Antragstellungen sind bis zum 28.02.2027 möglich. 

Bitte beachte: Nur der Internetkosten- und der Jobticket-Zuschuss sind kombinierbar, um die volle Fördersumme zu erhalten. Die Gutscheine für Zubehör oder Tankkosten sind nicht kombinierbar mit den anderen Leistungen. In der Fördermitteilung findest Du auch Hinweise zu weiteren möglichen Antragstellungen.

Hast du Fragen zum Wo-Mo-Fonds?