Häufig gestellte Fragen
Was ist der Fonds Wohnen und Mobilität?
Der Fonds Wohnen und Mobilität (Wo-Mo-Fonds) ist eine gemeinsame Einrichtung der EVG und der DB AG. Aus ihm erhalten EVG-Mitglieder Zuschüsse für Ausgaben aus den Bereichen Wohnen und Mobilität. Der Fonds wird ausschließlich durch den Arbeitgeber im Rahmen seiner tarifvertraglichen Verpflichtungen finanziert. Es fließen keine EVG-Mitgliedsbeiträge in den Fonds.
Wer erhält Leistungen aus dem Fonds Wohnen und Mobilität?
Alle EVG-Mitglieder, die in einem der unten aufgeführten Unternehmen der DB AG beschäftigt sind, also Arbeitnehmer:innen, zugewiesene Beamt:innen und Nachwuchskräfte (Auszubildende, dual Studierende und Teilnehmer:innen an ausbildungs- und berufsvorbereitenden Programmen). Ausgeschlossen sind lediglich leitende Angestellte.
Welche Unternehmen unter den Geltungsbereich fallen, siehst Du in dieser Liste:
- DB Bahnbau Gruppe GmbH
- DB Broadband GmbH
- DB Cargo AG
- DB Dialog GmbH
- DB Energie GmbH
- DB Engineering & Consulting GmbH
- DB Fahrwegdienste GmbH
- DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH
- DB Fernverkehr AG
- DB Gastronomie GmbH
- DB Intermodal Services GmbH
- DB JobService GmbH
- DB Kommunikationstechnik GmbH
- DB Netz AG
- DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH
- DB Regio AG
- DB RegioNetz Infrastruktur GmbH
- DB RegioNetz Verkehrs GmbH
- DB Services GmbH
- DB Sicherheit GmbH
- DB Station&Service AG
- DB Systel GmbH
- DB Systemtechnik GmbH
- DB Vertrieb GmbH
- DB Zeitarbeit GmbH
- DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB)
- Deutsche Bahn AG
- Deutsche Bahn International Operations GmbH
- Deutsche Bahn Stiftung gGmbH
- Deutsche Umschlaggesellschaft Schiene mbH (DUSS)
- MegaHu Lehrte Betreibergesellschaft mbH
- S-Bahn Berlin GmbH
- S-Bahn Hamburg GmbH
- S-Bahn Hamburg Service GmbH
- TFG Transfracht GmbH
- BRN Busverkehr Rhein-Neckar GmbH
- BVO Busverkehr Ostwestfalen GmbH
- BVR Busverkehr Rheinland GmbH
- Hanekamp Busreisen GmbH
- KOB GmbH
- NVO Nahverkehr Ostwestfalen GmbH
- Omnibusverkehr Franken GmbH (OVF)
- ORN Omnibusverkehr Rhein-Nahe GmbH
- RBO Regionalbus Ostbayern GmbH
- Regional Bus Stuttgart GmbH (RBS)
- Regionalbus Braunschweig GmbH (RBB)
- Regionalverkehr Allgäu GmbH (RVA)
- Regionalverkehr Oberbayern GmbH
- RMV Rhein-Mosel-Verkehrsgesellschaft mbH
- RVS Regionalbusverkehr Südwest GmbH
- SBG SüdbadenBus GmbH
- UBB - Usedomer Bäderbahn GmbH
- Verkehrsgesellschaft mbH Untermain (VU)
- WB Westfalen Bus GmbH
- Weser-Ems Busverkehr GmbH (WEB)
Wo finde ich Informationen zum Gewinnspiel?
Alle Informationen zu unserem Gewinnspiel haben wir auf einer eigenen Seite zusammengefasst. Zum Gewinnspiel kommst Du hier.
Ich bin Neumitglied der EVG. Ab wann kann ich Zuschüsse beantragen?
Sobald Du Deinen EVG-Mitgliedsausweis bekommen hast, kannst Du die Zuschüsse aus dem Wo-Mo-Fonds beantragen.
Bekommen auch Neumitglieder der EVG Leistungen aus dem Fonds Wohnen und Mobilität?
Selbstverständlich! Förderberechtigt sind alle DB-Beschäftigten, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und während der Nutzung der Leistungen EVG-Mitglieder sind. Bitte warte jedoch mit der Antragstellung, bis Du deinen EVG-Mitgliedsauweis erhalten hast und stelle erst dann deinen ersten Antrag.
Fallen für mich Kosten an, wenn ich Leistungen aus dem Fonds Wohnen und Mobilität beziehe?
Nein.
Ich arbeite in einem sogenannten TEG-Betrieb. Im Moment ist nicht klar, welcher Tarifvertrag gilt. Kann ich trotzdem die Zuschüsse aus dem Wo-Mo-Fonds beantragen?
Ja. Bitte beantrage die Zuschüsse fristgemäß bis zum 29.02.2024, um Deine Ansprüche zu sichern. Ob und wann Du die Zuschüsse tatsächlich erhältst, können wir derzeit noch nicht sagen. Wir benachrichtigen Dich direkt per E-Mail, wenn dazu eine Entscheidung gefallen ist.
Ich arbeite in einem sogenannten TEG-Betrieb und habe letztes Jahr bereits Anträge gestellt. Was passiert damit?
Du hast im letzten Jahr bereits einen Antrag für Stromkosten oder Tankkosten oder den Nachwuchskräfte-Gutschein „Young Home and Living“ gestellt? Diese Anträge bleiben gültig! Sobald eine Entscheidung gefallen ist, ob wir in Deinem Betrieb auszahlen dürfen, informieren wir Dich schnellstmöglich.
Ich gehe demnächst in Rente oder in Pension. Kann ich die Zuschüsse aus dem Wo-Mo-Fonds beziehen?
Wenn Du zum Zeitpunkt der Antragsstellung bei der DB AG beschäftigt und EVG-Mitglied bist, hast Du Ansprüche auf Zuschüsse aus dem Wo-Mo-Fonds.
Kann ich Leistungen aus dem Fonds Wohnen und Mobilität erhalten, wenn ich im Ruhestand bin?
Nein. Das geht nicht, weil der Fonds aus Mitteln des aktuellen Tarifvertrags finanziert wird.
Erhalte ich als förderberechtigtes EVG-Mitglied automatisch Leistungen aus dem Fonds Wohnen und Mobilität?
Nein, dazu musst Du einen Antrag stellen.
Muss ich für die Leistungen Steuern bezahlen?
Nein. Die Versteuerung übernimmt der Fonds Wohnen und Mobilität für Dich. Du musst die Leistungen weder versteuern noch Sozialabgaben bezahlen.
Ich habe schon einen Antrag auf Zuschuss zu Internetkosten oder zum Jobticket gestellt. Kann ich trotzdem den Young Home and Living-Gutschein beantragen?
Wenn Du Auszubildende:r bist, dual studierst oder an Chance Plus teilnimmst, kannst Du zusätzlich den Einrichtungskosten-Gutschein "Young Home and Living" beantragen.
Kann ich Anträge für alle Leistungen stellen?
Ja, Du kannst alle Leistungen beantragen. Nach positiver Prüfung der Anträge zahlen wir dir die Fördersumme für die Leistungen Internetkosten oder Jobticket im Jahr 2023 aus.
Ich habe meinen maximalen Zuschussbetrag für 2023 für Internetkosten oder das Jobticket noch nicht ausgeschöpft. Kann ich einen zweiten Antrag stellen?
Falls Du aktuell weder für den Internetkostenzuschuss noch für den Jobticketzuschuss Kosten in Höhe des maximalen Zuschussbetrags nachweisen kannst, hast Du die Möglichkeit, weitere Anträge zu stellen. Antragsstellungen sind bis zum 29.02.2024 möglich.
Warum gibt es keine weibliche Form bei den Berufsbezeichnungen und warum kann ich bei der Anrede nicht „divers“ wählen?
Für die Bearbeitung und Prüfung der Anträge verwenden wir verschiedene IT-Systeme, die ineinandergreifen. Leider ist in einigen dieser Systeme immer noch nur die jeweils männliche Form bei Beschäftigungsstatus und Berufsgruppe hinterlegt. Wenn Du Dich bei Deinen persönlichen Daten für die Anrede „Frau” entschieden hast, sprechen wir Dich aber selbstverständlich in der weiteren Korrespondenz in der weiblichen Form an.
Außerdem können einige unserer IT-Systeme den nötigen Datenabgleich nur vornehmen, wenn als Anrede entweder „Frau“ oder „Herr“ gewählt wird. Wenn Du möchtest, dass wir Dich zukünftig weder mit „Frau” noch „Herr” ansprechen, dann wende Dich bitte unter leistungen@womofonds.de zusammen mit Deiner Auftragsnummer an uns und sage uns, wie wir Dich ansprechen sollen. Wir speichern dies dann so ab.
Ich habe für das Jahr 2023 bereits einen oder mehrere Anträge beim Fonds soziale Sicherung gestellt. Kann ich dennoch einen Antrag beim Fonds Wohnen und Mobilität stellen?
Ja, Du kannst unabhängig voneinander beim Fonds Wohnen und Mobilität und beim Fonds soziale Sicherung Anträge stellen. Es handelt sich bei beiden Fonds um getrennte Einrichtungen. Wenn Du förderberechtigt bist, kannst Du bei beiden Fonds Anträge auf Leistungen stellen.
Kann ich auch einen Antrag in Papierform einreichen?
Ja, Du kannst uns deinen Antrag auch in Papierform einreichen. Unter „Downloads" findest Du die Antragsformulare für unsere Zuschüsse. Auch die EVG-Geschäftsstellen können Dir die ausgedruckte Anträge zur Verfügung stellen.
Bitte beachte: Die Beantragung direkt über unsere Webseite ist deutlich schneller als die Bearbeitung der Anträge in Papierform. Zudem musst Du dir bei der Antragstellung über die Webseite nicht zusätzlich deine Förderberechtigung über die EVG-Geschäftsstelle bestätigen lassen.