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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Fonds Wohnen und Mobilität?

Der Fonds Wohnen und Mobilität (Wo-Mo-Fonds) ist eine gemeinsame Einrichtung der EVG und der DB AG. Aus ihm erhalten EVG-Mitglieder Zuschüsse für Ausgaben aus den Bereichen Wohnen und Mobilität. Der Fonds wird ausschließlich durch den Arbeitgeber im Rahmen seiner tarifvertraglichen Verpflichtungen finanziert. Es fließen keine EVG-Mitgliedsbeiträge in den Fonds.

Wer erhält Leistungen aus dem Fonds Wohnen und Mobilität?

Alle EVG-Mitglieder, die in einem der unten aufgeführten Unternehmen der DB AG beschäftigt sind, also Arbeitnehmer:innen, zugewiesene Beamt:innen und Nachwuchskräfte (Auszubildende, dual Studierende und Teilnehmer:innen an ausbildungs- und berufsvorbereitenden Programmen). Ausgeschlossen sind lediglich leitende Angestellte. 

Welche Unternehmen unter den Geltungsbereich fallen, kannst Du hier nachsehen.

Ich bin Neumitglied der EVG. Ab wann kann ich Zuschüsse beantragen?

Sobald Du Deinen EVG-Mitgliedsausweis bekommen hast, kannst Du die Zuschüsse aus dem Wo-Mo-Fonds beantragen.

Bekommen auch Neumitglieder der EVG Leistungen aus dem Fonds Wohnen und Mobilität?

Selbstverständlich! Förderberechtigt sind alle DB-Beschäftigten, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und während der Nutzung der Leistungen EVG-Mitglieder sind. Bitte warte jedoch mit der Antragstellung, bis Du deinen EVG-Mitgliedsauweis erhalten hast und stelle erst dann deinen ersten Antrag. 

Fallen für mich Kosten an, wenn ich Leistungen aus dem Fonds Wohnen und Mobilität beziehe?

Nein.

Ich arbeite in einem sogenannten TEG-Betrieb. Im Moment ist nicht klar, welcher Tarifvertrag gilt. Kann ich trotzdem die Zuschüsse aus dem Wo-Mo-Fonds beantragen?

Ja. Bitte beantrage die Zuschüsse fristgemäß bis zum 28.02.2025, um Deine Ansprüche zu sichern. Ob und wann Du die Zuschüsse tatsächlich erhältst, können wir derzeit noch nicht sagen. Wir benachrichtigen Dich direkt per E-Mail, wenn dazu eine Entscheidung gefallen ist.

Ich arbeite in einem sogenannten TEG-Betrieb und habe in den Jahren 2022 und 2023 bereits Anträge gestellt. Was passiert damit?

Du hast im Jahr 2022 bereits einen Antrag für Stromkosten oder Tankkosten und/ oder im Jahr 2023 einen Antrag für Internet- oder Jobticketkosten gestellt? Oder den Nachwuchskräfte-Gutschein „Young Home and Living“? Diese Anträge bleiben gültig! Sobald eine Entscheidung gefallen ist, ob wir in Deinem Betrieb auszahlen dürfen, informieren wir Dich schnellstmöglich.

Ich gehe demnächst in Rente oder in Pension. Kann ich die Zuschüsse aus dem Wo-Mo-Fonds beziehen?

Wenn Du zum Zeitpunkt der Antragsstellung bei der DB AG beschäftigt und EVG-Mitglied bist, hast Du Ansprüche auf Zuschüsse aus dem Wo-Mo-Fonds.

Kann ich Leistungen aus dem Fonds Wohnen und Mobilität erhalten, wenn ich im Ruhestand bin?

Nein. Das geht nicht, weil der Fonds aus Mitteln des aktuellen Tarifvertrags finanziert wird. 

Erhalte ich als förderberechtigtes EVG-Mitglied automatisch Leistungen aus dem Fonds Wohnen und Mobilität?

Nein, dazu musst Du einen Antrag stellen.

Muss ich für die Leistungen Steuern bezahlen?

Nein. Die Versteuerung übernimmt der Fonds Wohnen und Mobilität für Dich. Du musst die Leistungen weder versteuern noch Sozialabgaben bezahlen.

Ich habe schon einen Antrag für eine Leistung gestellt. Kann ich trotzdem den Young Home and Living-Gutschein beantragen?

Wenn Du Auszubildende:r bist, dual studierst oder an Chance Plus teilnimmst, kannst Du zusätzlich den Einrichtungskosten-Gutschein "Young Home and Living" für DB-Nachwuchskräfte beantragen.

Ich habe meinen maximalen Zuschussbetrag für 2024 noch nicht ausgeschöpft. Kann ich einen zweiten Antrag stellen?

Solltest Du deine maximale Fördersumme für das Jahr 2024 noch nicht voll ausgeschöpft haben, hast Du die Möglichkeit, weitere Anträge zu stellen, bis Du auf die 150 Euro des maximalen Zuschussbetrags kommst. Antragstellungen sind bis zum 28.02.2025 möglich. 

Bitte beachte: In der Fördermitteilung findest Du auch Hinweise zu weiteren möglichen Antragstellungen. 

Kann ich Anträge für alle Leistungen stellen?

Du kannst aus unseren vier Leistungen die passende für Dich auswählen. 

Allerdings gilt: Es gibt die 150 Euro Zuschuss nur insgesamt einmal im Antragsjahr 2024.

Solltest du den Gesamtwert von 150 Euro mit einer Leistung nicht erreichen, kannst Du die Leistungen Internet, Zubehör oder Jobticket miteinander kombinieren. 

Nach positiver Prüfung der Anträge zahlen wir Dir die Fördersumme für die beantragten Leistungen aus oder schicken Dir deinen Gutschein zu.

Ab wann kann ich für das Jahr 2024 einen Antrag stellen?

Der Antrag für die Leistungen 2024 kann ab dem 1. März 2024 über die Webseite des Wo-Mo-Fonds gestellt werden. Vorher ist eine Antragstellung nur für Leistungen aus dem vergangenen Jahr möglich. 

Ich habe für das Jahr 2024 bereits einen oder mehrere Anträge beim Fonds soziale Sicherung gestellt. Kann ich dennoch einen Antrag beim Fonds Wohnen und Mobilität stellen?

Ja, Du kannst unabhängig voneinander beim Fonds Wohnen und Mobilität und beim Fonds soziale Sicherung Anträge stellen. Es handelt sich bei beiden Fonds um getrennte Einrichtungen. Wenn Du förderberechtigt bist, kannst Du bei beiden Fonds Anträge auf Leistungen stellen.

Kann ich auch einen Antrag in Papierform einreichen?

Ja, Du kannst uns deinen Antrag für Internetkosten oder den Jobticket-Zuschuss auch in Papierform einreichen. Unter „Downloads" findest Du die Antragsformulare für unsere Zuschüsse. Auch die EVG-Geschäftsstellen können Dir die ausgedruckte Anträge zur Verfügung stellen.

Bitte beachte: Die Beantragung direkt über unsere Webseite ist deutlich schneller als die Bearbeitung der Anträge in Papierform. Zudem musst Du dir bei der Antragstellung über die Webseite nicht zusätzlich deine Förderberechtigung über die EVG-Geschäftsstelle bestätigen lassen. 

Weiterführende Seiten

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)

Du hast Rückfragen zu deiner Förderberechtigung beim Wo-Mo-Fonds oder brauchst allgemeine Informationen zur EVG? Unter den folgenden Link findest Du zur Webseite der EVG:

evg-online.org
Fonds soziale Sicherung

Du willst einen Antrag aus den Bereichen Gesundheit, Soziales, Bildung oder Risikoabsicherung stellen? Dann wende dich bitte an unsere Kolleg:innen des Fonds soziale Sicherung.

dein-fonds.de
Dein WoMo

Du willst einen Wo-Mo-Antrag stellen und arbeitest in einem NE-Unternehmen? Dann wende dich bitte an unsere Kolleg:innen von Dein WoMo.

dein-womo.de