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Wunschgutschein mit den Logos von Esso, Total Energies, Aral, JET und EnBW

Tankkosten-Zuschuss

Wenn Du Deinen privaten PKW für die Fahrt zur Arbeit nutzen musst, können wir Dir unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss zu Tankkosten zahlen: Du bekommst dann einen Gutschein im Wert von 120 Euro, den Du in Guthaben für die angegebenen Tankstellen einlösen kannst. Für die Beantragung Deines Zuschusses für das Jahr 2026 hast Du bis zum 28. Februar 2027 Zeit. 

Bitte fülle alle Felder des Online-Formular vollständig aus. Dafür benötigst Du Folgendes:

  • Persönliche Daten
  • EVG-Mitgliedsdaten
  • Adresse Deines Betriebs
  • Adressen der Wegstrecke, die Du mit dem PKW zurücklegst
  • Adresse für den Gutscheinversand

Bei jedem Schritt des Antrags findest Du auch Hilfe und Tipps. Freiwillige Angaben sind mit „optional“ gekennzeichnet. 

Nachdem Du den Antrag vollständig ausgefüllt und abgesandt hast, bekommst Du automatisch einen Bestätigungslink per Mail zugesandt. Sobald Du mit dem Klicken des darin enthaltenen Links Deinen Antrag bestätigt hast, prüfen wir ihn so schnell wie möglich und schicken Dir Deinen Gutschein zu - so wie Du ihn willst: Per E-Mail oder per Post.

Hinweis zur Bearbeitungszeit des Antrags: Da die Prüfung dieses Antrags aufwändig ist, kann es vorkommen, dass Du nach der Beantragung länger nichts von uns hörst. Wir prüfen Deinen Antrag aber in jedem Fall. Bitte habe etwas Geduld - wir melden uns bei Dir!

 

Achtung: Wir überprüfen alle in diesem Antrag gemachten Angaben. Bei falschen Angaben im Antragsformular werden wir gewährte Leistungen zurückfordern. Wenn Du Fragen zu dem Antrag hast, wende Dich gerne über das Kontaktformular an uns.

Kann ich den Zuschuss für Tankkosten mit anderen Leistungen kombinieren?

Nein, eine Kombination mit anderen Leistungen ist nicht möglich. Bei positiver Prüfung geben wir den Gutschein für die Tankstellen immer im Wert von 120 Euro aus. 

Solltest Du mehrere Anträge stellen, werden wir zuerst die anderen Anträge prüfen und nach positiver Prüfung einen von diesen genehmigen und auszahlen. Da die Prüfung des Tankkosten-Antrags sehr aufwändig ist, wirst Du so schneller von uns eine Zusage erhalten.

Das heißt: Wenn Du unbedingt den Tankkosten-Zuschuss genehmigt bekommen willst, dann stelle bitte keine Anträge für andere Leistungen.

Mir ist eigentlich egal, ob ich den Zubehör-Gutschein, den Zuschuss zu Internetkosten oder den Tankkosten-Gutschein beantrage. Bei welchem Antrag bekomme ich schneller und unkomplizierter mein Geld?

Der Antrag für den Zubehör-Gutschein oder für Internet-Kosten ist deutlicher einfacher auszufüllen. Außerdem brauchen wir weniger Zeit, um ihn zu bearbeiten, sodass Du mit diesem Antrag schneller Deinen Zuschuss erhältst.

Hinweise zum Kooperationspartner wunschgutschein.de am Seitenende
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Art der PKW-Nutzung

Bitte bestätige, dass Du einen privaten PKW für den Weg von und zur Arbeit nutzt.

Zur vollständigen Bearbeitung des Antrags, benötigen wir den Grund für die Nutzung Deines privaten PKWs.

    Bitte erkläre deine Sicherheitsgründe

    Persönliche Daten

    Weitere Angaben

    Geburtsdatum

      Du darfst wählen, wie wir Dich ansprechen. Sind Deine Pronomen nicht dabei? Dann sende uns einfach eine kurze Mail mit dem Betreff "Pronomen" an und sage uns, wie wir Dich ansprechen sollen.

       

      EVG-Mitgliedschaft

      Status

      Angaben zur PKW-Nutzung

      Tätigkeitsstätte

      Wo arbeitest Du?

      Angaben zur Arbeitszeit

      Bitte nenne uns Deine regulären Arbeitstage (Mehrfachauswahl möglich)

      Bitte nenne die Uhrzeit Deines regulären Arbeitsbeginns und Arbeitsendes.

      Welchen Weg fährst du mit dem PKW?

      Wo fährst du los? (z.B. Deine Wohnung)

      Wo fährst du hin? (z.B. Betrieb/ Arbeitsstätte)

        Gutscheinversand

        Bitte teile uns mit, wie Du den Gutschein erhalten möchtest.

        Informationen zum Gutschein

        Der Gutschein muss bis zum 28.02.2027 beantragt werden. Förderberechtigt sind alle Beschäftigten der DB AG, die EVG-Mitglieder sind: Arbeitnehmer:innen, zugewiesene Beamt:innen und Nachwuchskräfte (Auszubildende, dual Studierende und Teilnehmende von Chance Plus). 

        Wir schicken Dir nach der Prüfung der Antragsdaten den Gutschein auf dem von Dir gewählten Weg zu. Danach kannst Du unter www.wunschgutschein.de Deinen Gutschein für Guthaben der angegebenen Tankstellen einlösen. Der Gutschein-Code für die Tankstellen wird dir dann von Wunschgutschein per E-Mail zugeschickt. Weitere Hinweise haben wir in den unten stehenden häufig gestellten Fragen für Dich zusammengefasst.

        Noch ein Hinweis: Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist nicht möglich. Der Gutschein gilt bundesweit, aber nicht im Ausland.

        Wie löse ich den Gutschein ein?

        Bitte löse den Gutschein wie folgt ein:

        1. www.wunschgutschein.de aufrufen und "Gutschein einlösen" anklicken.
        2. Deinen Gutschein-Code eingeben und auf "Gutschein einlösen" klicken.
        3. Du kannst Dein Guthaben für einen der Partnershops einlösen. Wenn Du dein Guthaben direkt einlösen möchtest, kannst Du den Partnershop nun über das jeweilige Logo auswählen.
        4. Nun die Wertstufe des Gutscheins wählen und auf "Gutschein anfordern" klicken. Die Beträge lassen sich auch splitten.
        5. Jetzt noch bestätigen, dass Du die Hinweise zur Einlösung gelesen hast und den Betrag einlösen willst.
        6. Nach der Eingabe deiner Daten wird dir dein Gutschein direkt von wunschgutschein.de an deine E-Mail-Adresse geschickt.

        Hier haben wir für Dich auch eine ausführliche Einlöseanleitung als PDF hinterlegt.

        Bitte beachte: Einmal umgewandelte Gutscheine können nicht mehr zurückgewandelt werden. Ließ dir daher die Anleitungen in den einzelnen Schritten genau durch. 

        Wie lange ist der Gutschein gültig?

        Du hast mindestens drei Jahre Zeit, um den Gutschein einzulösen.

        Für welche Partnershops kann der Gutschein eingelöst werden?

        Die verfügbaren Einlösepartner sind Aral, Esso, Jet und Total. Neu dabei sind auch E-Tankstellen des Anbieters EnBW.

        Bitte beachte, dass Du Deinen Gutschein zuerst auf www.wunschgutschein.de in Guthaben für die Tankgestellen umwandeln musst. Es kann zudem sein, dass Du den Gutschein für Tankstellen manchmal ausdrucken musst, um ihn vor Ort einzulösen. 

        Ich fahre ein Elektroauto. Gibt es für mich auch einen Gutschein?

        Seit Oktober 2025 kann der Gutschein auch für die E-Tankstellen bei EnBW eingelöst werden. EnBW hat mehr als 800.000 Ladepunkte. Den nächsten in deiner Nähe findest Du hier.

        Ich kann nicht die volle Gutscheinsumme bei Wunschgutschein umwandeln - was kann ich tun?

        Manche Tankstellen haben Summen festgelegt, für die ein Gutschein ausgegeben wird. Du kannst aber mehrere Male hintereinander dein Guthaben bei Wunschgutschein umwandeln und so mehrere Gutscheine von der gleichen Tankstelle erhalten. 

        Kann ich das Shoppingkonto von Wunschgutschein nutzen?

        Nein, das Shoppingkonto kannst Du leider nicht nutzen. Aus technischen Gründen können wir es bei der Einlösung deines Gutscheins nicht ausblenden. 

        An wen wende ich mich, wenn der Gutschein nicht funktioniert?

        Bitte wende Dich in diesem Fall an unseren Partner wunschgutschein.de. Du erreichst Wunschgutschein.de entweder per E-Mail unter vip@wunschgutschein.com oder per Telefon unter +49 (0)211 781758 - 30. 

        Ich habe weitere Fragen zur Nutzung des Gutscheins. Wo gibt es mehr Infos?

        Detaillierte Antworten auf häufige Fragen findest Du auch unter https://www.wunschgutschein.de/kundenservice

        Mein:e Partner:in arbeitet ebenfalls bei der DB AG und nutzt denselben PKW wie ich für den Arbeitsweg. Können wir beide jeweils den Tankkosten-Gutschein beantragen?

        Wenn beide Partner:innen die Förderbedingungen erfüllen und für beide einer der oben genannten Gründe für die PKW-Nutzung zutrifft, können beide den Gutschein beantragen.

        Ich fahre in einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit und zahle den Fahrer:innen regelmäßig Spritgeld. Kann ich den Gutschein beantragen?

        Ja, wenn einer der Gründe für die Pkw-Nutzung bei Dir zutrifft.

        Hast du Fragen zum Wo-Mo-Fonds?