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Zubehör-Zuschuss - Gutschein für Zubehör und Ausstattung dienstlicher Endgeräte

Wenn Du Dir Zubehör oder Ausstattung für dein dienstliches Endgerät angeschafft hast, kannst Du jetzt den neuen Gutschein beantragen: Du bekommst den Zubehör-Gutschein im Wert von bis zu 150 Euro, den Du für Guthaben für die angegebenen Shops einlösen kannst.

Bitte fülle alle Felder des Online-Formular vollständig aus. Bei jedem Schritt des Antrags findest Du auch Hilfe und Tipps. Freiwillige Angaben sind mit „optional“ gekennzeichnet. Nachdem Du den Antrag vollständig ausgefüllt und abgesandt hast, prüfen wir ihn so schnell wie möglich und schicken Dir deinen Gutschein zu - so wie Du ihn willst: Per E-Mail oder per Post. 

Für die Beantragung Deines Zuschusses für das Jahr 2024 hast Du bis zum 28.02.2025 Zeit.

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Angaben zum Zubehör oder zur Ausstattung

Hiermit beantrage ich den Zuschuss in Höhe von bis zu 150 Euro für Kosten für Zubehör oder Ausstattung für beruflich genutzte mobile Endgeräte. Dies können z.B. Halterungen für Videotelefonie, Schreibtischutensilien, Tastatur, Maus, Webcam oder auch Büroausstattung (wie z.B. Schreibtischunterlagen, Mülleimer, Stiftehalter) im geringen Umfang sein.

Bitte bestätige, dass Du im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 dienstliche Endgeräte vom Arbeitgeber gestellt bekommen und für diese Aufwendungen für Zubehör oder Ausstattung in diesem Zeitraum hattest.

Persönliche Daten

Weitere Angaben

Du darfst wählen, wie wir Dich ansprechen. Sind Deine Pronomen nicht dabei? Dann sende uns einfach eine kurze Mail mit dem Betreff "Pronomen" an und sage uns, wie wir Dich ansprechen sollen.

 

EVG-Mitgliedschaft

Status

Gutscheinversand

Bitte teile uns mit, wie Du den Gutschein erhalten möchtest.

Informationen zum Gutschein

Der Gutschein muss bis zum 28.02.2025 beantragt werden. Förderberechtigt sind alle Beschäftigten der DB AG, die EVG-Mitglieder sind: Arbeitnehmer:innen, zugewiesene Beamt:innen und Nachwuchskräfte (Auszubildende, dual Studierende und Teilnehmende von Chance Plus). 

Wir schicken Dir nach der Prüfung der Antragsdaten den Gutschein auf dem von Dir gewählten Weg zu. Danach kannst Du unter www.wunschgutschein.de Deinen Gutschein für Guthaben bei einem der Partnershops einlösen. Der Gutschein-Code für den gewünschten Partnershop wird dir dann von Wunschgutschein per E-Mail zugeschickt. Weitere Hinweise haben wir in den unten stehenden häufig gestellten Fragen für Dich zusammengefasst. 

Noch ein Hinweis: Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts oder von Restbeträgen ist nicht möglich. Der Gutschein gilt bundesweit, aber nicht im Ausland.

Wie löse ich den Gutschein ein?

Bitte löse den Gutschein wie folgt ein:

  1. www.wunschgutschein.de aufrufen und "Gutschein einlösen" anklicken.
  2. Deinen Gutschein-Code eingeben und auf "Gutschein einlösen" klicken.
  3. Du kannst Dein Guthaben für einen der Partnershops einlösen. Wenn Du dein Guthaben direkt einlösen möchtest, kannst Du den Partnershop nun über das jeweilige Logo auswählen.
  4. Nun die Wertstufe des Gutscheins wählen und auf "Gutschein anfordern" klicken. Die Beträge lassen sich auch splitten.
  5. Jetzt noch bestätigen, dass Du die Hinweise zur Einlösung gelesen hast und den Betrag einlösen willst.
  6. Nach der Eingabe deiner Daten wird dir dein Gutschein direkt von wunschgutschein.de an deine E-Mail-Adresse geschickt.

Hier haben wir für Dich auch eine ausführliche Einlöseanleitung als PDF hinterlegt.

Bitte beachte: Einmal umgewandelte Gutscheine für einen der Partnershops können nicht mehr zurückgewandelt werden. Ließ dir daher die Anleitungen in den einzelnen Schritten genau durch. 

Wie lange ist der Gutschein gültig?

Du hast mindestens drei Jahre Zeit, um den Gutschein einzulösen.

Für welche Partnershops kann der Gutschein eingelöst werden?

Die verfügbaren Einlösepartner sind MediaMarkt und Conrad.

Bitte beachte, dass Du deinen Gutschein zuerst auf www.wunschgutschein.de in Guthaben für die Partnershops umwandeln musst. Es kann zudem sein, dass Du den Gutschein im stationären Handel manchmal ausdrucken musst, um ihn vor Ort einzulösen. 

Hinweis: Notebooksbilliger ist kein Einlösepartner mehr, wir bemühen uns derzeit um Ersatz. 

Ich kann nicht die volle Gutscheinsumme bei Wunschgutschein umwandeln - was kann ich tun?

Manche Shops und Läden haben Summen festgelegt, für die ein Gutschein ausgegeben wird. Du kannst aber mehrere Male hintereinander dein Guthaben bei Wunschgutschein umwandeln und so mehrere Gutscheine vom selben Shop oder Laden erhalten. 

Kann ich das Shoppingkonto von Wunschgutschein nutzen?

Nein, das Shoppingkonto kannst Du leider nicht nutzen. Aus technischen Gründen können wir es bei der Einlösung deines Gutscheins nicht ausblenden. 

An wen wende ich mich, wenn der Gutschein nicht funktioniert?

Bitte wende Dich in diesem Fall an unseren Partner wunschgutschein.de. Du erreichst Wunschgutschein.de entweder per E-Mail unter vip@wunschgutschein.com oder per Telefon unter +49 (0)211 781758 - 30. 

Ich habe weitere Fragen zur Nutzung des Gutscheins. Wo gibt es mehr Infos?

Detaillierte Antworten auf häufige Fragen findest Du auch unter https://www.wunschgutschein.de/kundenservice

Gilt der Gutschein online oder im Laden?

Alle Händler, für die der Gutschein gültig ist, haben Onlineshops. Alle Händler betreiben auch Fililalen für den stationären Handel. Bitte beachte, dass Du den Gutschein im stationären Handel manchmal ausdrucken musst, um ihn vor Ort einzulösen. 

Kann ich die 150/50/30 Euro in verschiedenen Shops ausgeben?

Ja. Du kannst den Gesamtbetrag stückeln und bei verschiedenen Händlern ausgeben. Bitte gehe dazu auf www.wunschgutschein.de