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Antrag: Young Home and Living

Für Auszubildende, Dual Studierende und Teilnehmende am Programm Chance Plus

Wenn Du bei der Deutschen Bahn eine duale Ausbildung oder ein duales Studium absolvierst oder am Berufsvorbereitungsprogramm Chance Plus teilnimmst, kannst Du bis zum 28.02.2025 bei uns Deinen Gutschein Young Home and Living im Wert von 300 Euro für Einrichtungsgegenstände und Baumarktartikel beantragen.
 
Solltest Du den Gutschein bereits im letzten Jahr beantragt und erhalten haben, werden wir weitere Anträge ablehnen. Die Genehmigung erfolgt nur einmal während deiner Ausbildungszeit. 

Einlösbar ist dieser Gutschein unseres Partners wunschgutschein.de bei vielen bekannten Händlern. Damit wollen wir allen Berufsanfänger:innen bei der DB AG helfen, sich in ihren vier Wänden einzurichten – ganz egal, ob sie in einer eigenen Wohnung, einem WG-Zimmer oder noch bei den Eltern wohnen. Bedingung: Du musst EVG-Mitglied sein.

Bitte trage Deine Daten in dieses Online-Formular ein, um den Einrichtungsgutschein Young Home and Living zu beantragen.

Bei jedem Schritt des Antrags findest Du auch Hilfe und Tipps.

Nachdem Du den Antrag vollständig ausgefüllt und abgesandt hast, prüfen wir ihn so schnell wie möglich und schicken Dir deinen Gutschein zu - so wie Du ihn willst: Per E-Mail oder per Post. 

Wer bekommt den Gutschein Young Home and Living?

Förderberechtigt sind alle Nachwuchskräfte, die Mitglied in der EVG und in einem Betrieb im Geltungsbereich des aktuellen Tarifvertrags sind. Als Nachwuchskräfte gelten Auszubildende, dual Studierende und Teilnehmende am Programm Chance Plus. 

Solltest Du den Gutschein bereits im Jahr 2022 oder 2023 beantragt und erhalten haben, werden wir weitere Anträge ablehnen. Die Genehmigung erfolgt nur einmal während deiner Ausbildungszeit. 

Wenn Du eine Umschulung machst oder Querseinsteiger:in bist und daher an internen Weiter- und Fortbildungen teilnimmst, können wir Dir Deinen Antrag nicht genehmigen.

Ich habe bereits Anträge für andere Zuschüsse gestellt. Kann ich trotzdem den Gutschein beantragen?

Ja, auf jeden Fall! Der 300-Euro-Gutschein ist ein zusätzlicher Bonus für Nachwuchskräfte.

Ich möchte demnächst einen Antrag für einen Zuschuss stellen. Muss ich dann auf den Gutschein Young Home and Living verzichten?

Nein! Den Gutschein Young Home and Living im Wert von 300 Euro gibt es für Nachwuchskräfte einmalig zusätzlich zu den anderen Zuschüssen dazu. 

Ich bin erst vor kurzer Zeit EVG-Mitglied geworden. Ab wann kann ich den Gutschein Young Home and Living und andere Leistungen beantragen?

Sobald Du Deinen EVG-Mitgliedsausweis bekommen hast, kannst Du den Antrag für Deinen Young Home and Living-Gutschein und andere Leistungen stellen.

Meine Ausbildung endet bald. Darf ich den Gutschein nach Ende der Ausbildung nutzen?

Ja, die Nutzung des Gutscheins kann auch nach der Ausbildungszeit erfolgen. Bitte beachte jedoch, dass der Gutschein ab Kaufdatum nur 3 Jahre gültig ist.

Für die Beantragung des Gutscheins ist entscheidend, dass Du zum Zeitpunkt der Antragsstellung förderberechtigt bist.

Ich habe meine Ausbildung gerade beendet und bin seit kurzem in einer Festanstellung. Kann ich den Gutschein beantragen?

Wenn Du zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Nachwuchskraft (Azubi, duales Studium oder Chance Plus) bist, kannst Du den Gutschein leider nicht mehr erhalten.

Ich arbeite in einem sogenannten TEG-Betrieb. Im Moment ist nicht klar, welcher Tarifvertrag gilt. Kann ich trotzdem den Gutschein beantragen?

Ja. Bitte beantrage den Gutschein fristgemäß bis zum 28.02.2025, um Deinen Anspruch zu sichern. Ob und wann Du den Gutschein tatsächlich erhältst, können wir derzeit noch nicht sagen. Wir benachrichtigen Dich direkt per E-Mail, wenn dazu eine Entscheidung gefallen ist. 

Solltest Du den Antrag bereits im vergangenen Jahr beantragt haben, gilt dieser weiterhin fristwahrend und muss nicht erneut gestellt werden.

Hinweise zum Kooperationspartner wunschgutschein.de am Seitenende
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Du darfst wählen, wie wir Dich ansprechen. Sind Deine Pronomen nicht dabei? Dann sende uns einfach eine kurze Mail mit dem Betreff "Pronomen" an und sage uns, wie wir Dich ansprechen sollen.

 

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Bitte teile uns mit, wie Du den Gutschein erhalten möchtest.

Informationen zum Gutschein

Der Gutschein muss bis zum 28.02.2025 beantragt werden. Förderberechtigt sind alle Nachwuchskräfte der DB AG, die EVG-Mitglied sind, also Auszubildende, dual Studierende und Teilnehmende am Programm Chance Plus.

Diesen Gutschein können wir Dir nur einmal im Gesamtzeitraum Deiner Ausbildungsdauer genehmigen. Wenn Du diesen Gutschein bereits für das Jahr 2022 oder 2023 beantragt und erhalten hast, wird Dein erneuter Antrag abgelehnt. 

Wir schicken Dir nach der Prüfung der Antragsdaten den Gutschein auf dem von Dir gewählten Weg zu. Danach kannst Du unter www.wunschgutschein.de Deinen Gutschein für Guthaben bei einem der Partnershops einlösen. Der Gutschein-Code für den gewünschten Partnershop wird dir dann von Wunschgutschein per E-Mail zugeschickt. Weitere Hinweise haben wir in den unten stehenden häufig gestellten Fragen für Dich zusammengefasst. 

Noch ein Hinweis: Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts oder von Restbeträgen ist nicht möglich. Der Gutschein gilt bundesweit, aber nicht im Ausland.

Wie löse ich den Gutschein ein?

Bitte löse den Gutschein wie folgt ein:

  1. www.wunschgutschein.de aufrufen und "Gutschein einlösen" anklicken.
  2. Deinen Gutschein-Code eingeben und auf "Gutschein einlösen" klicken.
  3. Du kannst Dein Guthaben für einen der Partnershops einlösen. Wenn Du dein Guthaben direkt einlösen möchtest, kannst Du den Partnershop nun über das jeweilige Logo auswählen.
  4. Nun die Wertstufe des Gutscheins wählen und auf "Gutschein anfordern" klicken. Die Beträge lassen sich auch splitten.
  5. Jetzt noch bestätigen, dass Du die Hinweise zur Einlösung gelesen hast und den Betrag einlösen willst.
  6. Nach der Eingabe deiner Daten wird dir dein Gutschein direkt von wunschgutschein.de an deine E-Mail-Adresse geschickt.

Hier haben wir für Dich auch eine ausführliche Einlöseanleitung als PDF hinterlegt.

Bitte beachte: Einmal umgewandelte Gutscheine für einen der Partnershops können nicht mehr zurückgewandelt werden. Ließ dir daher die Anleitungen in den einzelnen Schritten genau durch. 

Wie lange ist der Gutschein gültig?

Du hast mindestens drei Jahre Zeit, um den Gutschein einzulösen.

Für welche Partnershops kann der Gutschein eingelöst werden?

Die verfügbaren Einlösepartner sind IKEA, Tchibo, Toom, Poco und Butlers.

Bitte beachte, dass Du deinen Gutschein zuerst auf www.wunschgutschein.de in Guthaben die Partnershops umwandeln musst. 

Ich kann nicht die volle Gutscheinsumme bei Wunschgutschein umwandeln - was kann ich tun?

Manche Shops und Läden haben Summen festgelegt, für die ein Gutschein ausgegeben wird. Du kannst aber mehrere Male hintereinander dein Guthaben bei Wunschgutschein umwandeln und so mehrere Gutscheine vom selben Shop oder Laden erhalten. 

Kann ich das Shoppingkonto von Wunschgutschein nutzen?

Nein, das Shoppingkonto kannst Du leider nicht nutzen. Aus technischen Gründen können wir es bei der Einlösung deines Gutscheins nicht ausblenden. 

An wen wende ich mich, wenn der Gutschein nicht funktioniert?

Bitte wende Dich in diesem Fall an unseren Partner wunschgutschein.de. Du erreichst Wunschgutschein.de entweder per E-Mail unter vip@wunschgutschein.com oder per Telefon unter +49 (0)211 781758 - 30. 

Ich habe weitere Fragen zur Nutzung des Gutscheins. Wo gibt es mehr Infos?

Detaillierte Antworten auf häufige Fragen findest Du auch unter https://www.wunschgutschein.de/kundenservice

Gilt der Gutschein online oder im Laden?

Alle Händler, für die der Gutschein gültig ist, haben Onlineshops. Alle Händler betreiben auch Fililalen für den stationären Handel. Bitte beachte, dass Du den Gutschein im stationären Handel manchmal ausdrucken musst, um ihn vor Ort einzulösen. 

Kann ich die 300 Euro in verschiedenen Shops ausgeben?

Ja. Du kannst den Gesamtbetrag stückeln und bei verschiedenen Händlern ausgeben. Bitte gehe dazu auf www.wunschgutschein.de