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Alle anzeigen 29. August 2023

DB-Nachwuchskräfte aufgepasst: Diese Leistung ist nur für Euch!

In diesen Tagen und Wochen beginnen über 5000 neue Kolleginnen und Kollegen ihre berufliche Erstausbildung oder ihr Studium bei der Deutschen Bahn. Der Fonds Wohnen und Mobilität, kurz Wo-Mo-Fonds heißt die neuen Kolleginnen und Kollegen herzlich willkommen und hat speziell für diese Gruppe eine eigene Leistung geschaffen. 

Um Berufsanfänger:innen den Start ins Erwerbsleben zu erleichtern, spendiert der Wo-Mo-Fonds DB-Nachwuchskräften einmalig während ihrer Ausbildung einen Young Home and Living-Gutschein im Wert von 300 Euro für die Einrichtung ihrer vier Wände. Förderberechtigt sind alle EVG-Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine Ausbildung bei der DB AG absolvieren, dual Studierende sind oder Teilnehmende am Berufsvorbereitungsprogramms Chance Plus sind. Ob sie in einer eigenen Wohnung, in einem WG-Zimmer oder bei der Familie wohnen, spielt keine Rolle. Quereinsteigende oder Kolleg:innen in Weiterbildung können wir leider nicht bezuschussen.

Ein wichtiger Hinweis: Der Gutschein kann einmalig während der Ausbildungszeit beantragt werden. Wer den Gutschein bereits im letzten Jahr erhalten hat, kann ihn nicht noch einmal bekommen. 

Der Gutschein des EVG-Kooperationspartners wunschgutschein.de ist mindestens drei Jahre gültig und kann bei mehreren bekannten Händlern eingelöst werden. Praktischerweise auch gestückelt und bei unterschiedlichen Läden. Die Frist zur Antragstellung endet am 29. Februar 2024.

Natürlich können förderberechtigte Nachwuchskräfte neben dem Young Home and Living-Gutschein auch die weiteren Leistungen des Wo-Mo-Fonds beantragen: Auch ihnen stehen die Zuschüsse für Internetkosten oder Jobticket und die ab Oktober verfügbaren neuen Leistungen zu. Die Formulare für alle Anträge finden sich unter womofonds.de/antraege. 

Der Wo-Mo-Fonds ist eine gemeinsame Einrichtung von DB AG und EVG, der 2021 gegründet wurde. Von den Leistungen profitieren Beschäftigte des DB-Konzerns, die Mitglied in der EVG sind.