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Alle anzeigen 5. Oktober 2022

Der Wo-Mo-Fonds senkt deine Energiekosten - stelle jetzt Deinen Antrag!

Ab sofort können die EVG-Mitglieder unter den DB-Beschäftigten zusätzlich zwischen zwei neuen Zuschüssen des Wo-Mo-Fonds wählen. Sie erhalten entweder bis zu 100 Euro als einmaligen Zuschuss zu ihren beruflich entstandenen Stromkosten oder bis zu 100 Euro als einmaligen Zuschuss zu ihren beruflich bedingten Mobilitätkosten in Form eines Tankgutscheins. Auch bei diesen beiden Zuschüssen gibt es Unterschiede beim Antragsverfahren.


Beim Antrag auf Stromkostenzuschuss geben die Förderberechtigten an, welche dienstlichen Endgeräte sie in den vergangenen Monaten privat aufgeladen haben. Das können beispielsweise Diensthandy, Tablet, mobiler Drucker, Laptop oder MTx-Geräte sein. Wichtig: Alle dienstlich genutzten Geräte sollen genannt werden.

Außerdem gilt es zu beachten, dass die Höhe des Zuschusses von der Zahl der Monate abhängt, in denen die genannten dienstliche Endgeräte im Jahr 2022 privat aufgeladen wurden. Die maximale Zuschusshöhe erreichen die Förderberechtigten, wenn sie in einem Zeitraum von mindestens zehn Monaten dienstliche Geräte aufgeladen haben. Alle, die ihre Stelle erst im Februar 2022 oder später angetreten haben, warten daher am besten bis zum Jahresende 2022 mit dem Antrag, damit sie auf möglichst viele Monate kommen, in denen sie dienstliche Geräte privat aufgeladen haben. Abgesehen von der Zahl der genutzten Endgeräte und der Zahl der Monate sind keine weiteren Angaben zu den entstandenen Kosten nötig.


Den Tankgutschein gewährt der Wo-Mo-Fonds nur unter bestimmten Bedingungen. Etwa wenn der Arbeitsweg mit dem ÖPNV nachweislich nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Oder wenn die Antragstellenden mobilitätseingeschränkt sind, der Zugang zum ÖPNV aber nicht barrierefrei ist. Der Wo-Mo-Fonds wird die in diesem Antrag getätigten Angaben stichprobenartig überprüfen und behält sich vor, zu Unrecht bezogene Leistungen zurückzufordern.


Der Zuschuss zu den Stromkosten oder wahlweise der Tankgutschein kann bis zum 28. Februar 2023 unter womofonds.de/antrage beantragt werden.