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Alle anzeigen 28. Dezember 2022

Das Wo-Mo-Fonds-Antragsjahr endet erst am 28. Februar 2023

Im zurückliegenden Jahr konnte der Wo-Mo-Fonds bereits über 155.000 Zuschüsse auszahlen – ein neuer Rekord! Gerade in Zeiten der hohen Inflation helfen die Wo-Mo-Fonds-Leistungen, die Kosten für Wohnen und Mobilität spürbar zu senken. Zudem sind sie einfach, unkompliziert und schnell zu beantragen.

Für das laufende Jahr haben noch nicht alle förderberechtigten EVG-Mitglieder ihre Zuschüsse für das Jahr 2022 bereits beantragt. Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2023 – wie für alle Leistungen des Wo-Mo-Fonds.

Über die aktuellen Leistungen können sich die förderberechtigten Mitglieder auf der Webseite informieren. Dort sind alle Leistungen übersichtlich und einfach erklärt. Die Antragstellung ist direkt online möglich. 

Wer seit dem 1. Mai 2022 bereits Zuschüsse beantragt hat, wird gebeten zu prüfen, ob der Bestätigungslink nach Antragstellung bereits angeklickt wurde. Erst nach dem Anklicken kann der Antrag vom Wo-Mo-Fonds-Team geprüft werden. Hierzu sollte im eigenen E-Mail-Postfach nachgesehen werden, ob eine E-Mail mit dem Betreff „Bestätige deine E-Mail Adresse“ vom Wo-Mo-Fonds eingegangen ist und dort auf den Link geklickt wurde. Der Bearbeitungsstatus des Antrags kann über den versendeten Trackinglink oder unsere Webseite erfolgen. 

Für das Jahr 2023 können die Leistungen des Wo-Mo-Fonds-Leistungen ab dem 1. März 2023 beantragt werden. Es wird daher gebeten, von einer erneuten Antragstellung vor diesem Datum abzusehen. Welche Leistungen es genau gibt, verrät der Wo-Mo-Fonds in einem Newsletter Anfang des nächsten Jahres. Für den Newsletter kann man sich hier anmelden.