Der Umbau ist beendet: Ab heute kannst Du 150 Euro kassieren!
Im letzten Herbst gab der Wo-Mo-Fonds bekannt, dass die bestehenden Leistungen überarbeitet und erneuert werden. Das Ergebnis können ab heute alle förderberechtigte EVG-Mitglieder nutzen und für dieses Jahr bis zu 150 Euro Zuschuss beim Fonds Wohnen und Mobilität beantragen.
Verwendet werden können die 150 Euro wieder für die Fahrt zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Jobticket-Zuschuss) oder für die dienstliche Nutzung des privaten Internetvertrags (Internetkosten-Zuschuss). Diese Leistungen sind seit dem Start des Fonds verfügbar und wurden mittlerweile mehrere zehntausende Mal genehmigt und ausbezahlt.
Wieder eingeführt wird auch der Tankkostenzuschuss. Dieser Zuschuss wird als Gutschein ausgegeben und dann gewährt, wenn die Nutzung des PKWs aufgrund eines fehlenden ÖPNV-Angebots für den Weg zur Arbeit unausweichlich ist. Neu ist, dass der Gutschein bei mehreren Tankstellen eingelöst werden kann und damit deutschlandweit nutzbar ist.
Neu ist der Zubehör-Zuschuss, der ebenfalls als Gutschein ausgegeben wird. Bei der Beantragung kann man sich 150 Euro für Zubehörartikel für das dienstliche mobile Endgerät zahlen lassen, die man selbst gekauft, aber der Arbeitgeber nicht erstattet hat. Eingelöst werden kann der Gutschein bei Mediamarkt, Conrad oder Notebooksbilliger sowohl im stationären Handel als auch online.
Ebenso verlängert wurde die Antragstellung des Young Home and Living-Gutscheins für DB-Nachwuchskräfte, die EVG-Mitglied sind. Dieser kann einmalig während der Ausbildungszeit über die Webseite beantragt und genehmigt werden.
Die genannten Anträge sind ab sofort auf der Webseite des Wo-Mo-Fonds verfügbar und können bis zum 28. Februar 2025 gestellt werden.