Unser Antragsjahr endet erst im Februar 2024
In diesem Jahr konnte der Wo-Mo-Fonds bereits über 92.000 Zuschüsse auszahlen! Besonders beliebt und am meisten gewählt war der Zuschuss für Internetkosten. Die Anträge des Fonds Wohnen und Mobilität für das Jahr 2023 können noch bis zum 29. Februar 2024 beantragt werden. Eine Übersicht der Leistungen und Informationen zur Antragstellung befindet sich auf der Webseite.
Für Arbeitnehmer:innen, Beamte und Nachwuchskräfte in sogenannten TEG-Betrieben gilt: Noch ist nicht klar, welcher Tarifvertrag für gilt. Daher werden die Zuschüsse für Internet- und Jobticket, bzw. für die Young Home and Living-Nachwuchskräfte-Leistung derzeit nicht ausgegeben. Die Zuschüsse sollten trotzdem bis zum 29. Februar 2024 beantragt werden, damit der Anspruch gewahrt bleibt. Der Wo-Mo-Fonds informiert alle Antragstellenden per E-Mail, wenn dazu eine Entscheidung gefallen ist.
Für das Jahr 2024 können die Wo-Mo-Fonds-Leistungen ab dem 1. März 2024 beantragt werden. Es wird daher gebeten, von einer erneuten Antragstellung vor diesem Datum abzusehen. Welche Leistungen es genau gibt, verrät der Wo-Mo-Fonds in einem Newsletter. Für den Newsletter kann man sich hier anmelden.